Rohrbruch in der Wohnung: Das müssen Sie sofort tun
Ein Rohrbruch ist ein echter Notfall. Erfahren Sie, welche Sofortmaßnahmen entscheidend sind, wer für was zuständig ist – und warum Sie niemals selbst an Hauptleitungen reparieren sollten.
Ein Rohrbruch kann in Minuten enormen Schaden anrichten – die ersten Maßnahmen zählen.
Sofortmaßnahmen: Die ersten 5 Minuten entscheiden
Bei einem Rohrbruch fließen je nach Leitungsquerschnitt und Wasserdruck mehrere Liter pro Minute aus. Jede Sekunde Verzögerung bedeutet mehr Wasser, mehr Eindringtiefe in Wände und Böden, mehr Trockungsaufwand und mehr Kosten. Die folgenden Schritte müssen so schnell wie möglich erfolgen:
1
Hauptwasserhahn sofort schließen Im Keller nahe dem Wasserzähler oder innerhalb der Wohnung (Absperrhahn). Dadurch stoppt der Wasserfluss vollständig.
2
Betroffene Sicherungen abschalten Wasser in der Nähe von Elektroleitungen ist lebensgefährlich. Im Zweifel Hauptschalter umlegen.
3
Wasser aufwischen und Bereich sichern So wenig Wasser wie möglich in den Boden eindringen lassen. Eimer, Tücher, Nasssauger einsetzen.
4
Sofort dokumentieren Fotos und Videos vom Schaden machen – vor dem Aufräumen! Das ist für Versicherung und Vermieter unverzichtbar.
Ein erfahrener Notdienst-Klempner kann Rohrbrüche schnell lokalisieren und reparieren – ohne unnötige Zerstörung.
Mieter vs. Vermieter: Wer ist zuständig?
Die Frage der Zuständigkeit ist bei Rohrbrüchen oft der größte Streitpunkt. Als Grundregel gilt:
Vermieter zuständig: Rohre in Wänden, Hauptleitungen, Warmwasserboiler, Heizungsrohre – das ist Teil der Gebäudesubstanz
Mieter zuständig: Schäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind (z. B. Bohren in eine Leitung, unsachgemäße Nutzung)
Als Mieter: Schaden sofort schriftlich melden (E-Mail, SMS mit Zeitstempel), Hausverwaltung oder Notdienst beauftragen – der Vermieter kann nicht erreichbar bleiben
Versicherung: Was wird erstattet?
Ein Rohrbruch kann mehrere Versicherungen betreffen:
Wohngebäudeversicherung (Eigentümer): Schäden am Gebäude durch Leitungswasser
Hausratversicherung (Mieter): Beschädigte Möbel, Kleidung, Elektrogeräte durch Leitungswasser
Melden Sie den Schaden sofort – verspätete Meldungen können die Leistung mindern
Selbst reparieren: Wann ja, wann niemals
Kleine Leckagen am Siphon unter der Spüle, an Schlauchverbindungen der Waschmaschine oder an einem tropfenden Wasserhahn können Heimwerker oft selbst beheben. Das erfordert kein Spezialwissen – diese Teile sind einfach zugänglich und leicht zu ersetzen.
Niemals selbst reparieren: An Wandleitungen, Hauptleitungen, verputzten Rohren, Gasrohren oder Heizungsanlagen sollten Sie ohne Fachkenntnis und Zulassung nicht selbst tätig werden. Fehlerhafte Reparaturen können:
Den Schaden vergrößern
Die Versicherungsleistung gefährden (Mitverschulden)
Zu Folgeschäden führen, die nicht mehr versichert sind
Sofort den Hauptwasserhahn zudrehen. Dann betroffene Sicherungen abschalten, wenn Wasser in der Nähe von Elektroleitungen ist. Wasser aufwischen, Schaden dokumentieren und Notdienst rufen.
Liegt der Rohrbruch an der Gebäudeinstallation, ist der Vermieter zuständig. Hat der Mieter den Schaden verursacht, haftet er. Bei ungeklärter Ursache: Vermieter sofort schriftlich informieren und alles dokumentieren.
Kleine Leckagen am Siphon oder Schlauchverbindungen unter der Spüle: ja. An Wandleitungen, Hauptleitungen oder verputzten Rohren: niemals selbst reparieren – das kann den Schaden vergrößern und die Versicherung gefährden.
Die Reparatur eines Rohrbruchs kostet je nach Aufwand 179–549 €. Hinzu kommen Kosten für Trocknung, Sanierung und eventuelle Schäden an Wänden und Böden. Nacht- und Feiertagseinsätze kosten ca. 30–50 % mehr.
Ja, gefrorene Rohre sind eine häufige Ursache für Rohrbrüche. Wasser dehnt sich beim Gefrieren aus und erzeugt einen extremen Druck. Besonders gefährdet: Rohre in unbeheizten Kellern, Dachböden und Außenwänden. Mehr dazu in unserem Ratgeber Rohre winterfest machen.
Haben Sie eine Frage oder einen Notfall?
Klempner Riedel vermittelt sofort den richtigen Fachbetrieb in Ihrer Nähe.